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AKTUELLES
Tipps für Vermieter: Hausmeisterservice und Betriebskosten
Kosten für Hausmeisterservice können in die Betriebskostenrechnung einfließen.
(§ 27 II. BV).
- Beschäftigung von Hausmeister-Service-Unternehmen
Der Vermieter kann bei Beschäftigung einer Hausmeisterservice-Fremdfirma
den Verwaltungsaufwand in seinem eigenen Unternehmen reduzieren und auf den
Auftragnehmer übertragen. Der Vermieter darf das gegenüber den Mietern über
die Betriebskosten abrechnen.
- Außerdem besteht die Möglichkeit, notwendige Arbeitsmittel, die von der
Fremdfirma zur Ausführung der Hausmeisterarbeit benötigt werden,
abzuschreiben und in die Kalkulation der Hausmeisterkosten aufzunehmen.
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- Steuervorteil… !
Wenn Sie Ihr Heim mit einem frischen Anstrich versehen lassen, Garten
pflegen oder kleine Reparaturen machen lassen, werden 20% der Arbeitskosten
(bis zu 600 €/Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen (§ 35a EStG).
Die dazu erforderliche Rechnung erhalten Sie von uns.
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- bitte kontaktieren Sie uns für weitere
Informationen !info@profiservice.info
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