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Tipps für Vermieter: Hausmeisterservice und Betriebskosten

Kosten für Hausmeisterservice können in die Betriebskostenrechnung einfließen. (§ 27 II. BV).

Beschäftigung von Hausmeister-Service-Unternehmen
Der Vermieter kann bei Beschäftigung einer Hausmeisterservice-Fremdfirma den Verwaltungsaufwand in seinem eigenen Unternehmen reduzieren und auf den Auftragnehmer übertragen. Der Vermieter darf das gegenüber den Mietern über die Betriebskosten abrechnen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, notwendige Arbeitsmittel, die von der Fremdfirma zur Ausführung der Hausmeisterarbeit benötigt werden, abzuschreiben und in die Kalkulation der Hausmeisterkosten aufzunehmen.
 
 
Steuervorteil… !
Wenn Sie Ihr Heim mit einem frischen Anstrich versehen lassen, Garten pflegen oder kleine Reparaturen machen lassen, werden 20% der Arbeitskosten (bis zu 600 €/Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen (§ 35a EStG). Die dazu erforderliche Rechnung erhalten Sie von uns.
 
 
bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen !info@profiservice.info